Änderungen im Campingbetrieb ab dem 3.6.2021

Wir freuen uns, ab dem 3.6.21  unsere Sanitäranlagen öffnen zu können!

Die aktuellen Neuerungen im Detail:

Beherbergung

Touristische Übernachtungen sind weiterhin in folgenden Unterkünften erlaubt:

in Ferienwohnungen und Ferienhäusern,
auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie
auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit.
Neu ist: Gemeinschaftlich genutzte Räume können ab 3. Juni wieder genutzt werden. Unterkünfte müssen nicht mehr zwingend über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. So dürfen sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen zum Beispiel auf Campingplätzen wieder genutzt werden. Voraussetzungen dafür sind:

Maskenpflicht (medizinische Maske)
regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft
Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen allen Personen

Weiterhin gilt: Es dürfen nur Gäste beherbergt werden, die keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen und die vor Beginn der Beherbergung negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind (von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren; Genesene müssen einen Genesenennachweis und Geimpfte einen Impfnachweis vorlegen). Gäste müssen also nur einmal, und zwar beim Einchecken bzw. bei der Schlüsselübergabe, einen negativen Testnachweis vorlegen bzw. vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen.

Außerdem dürfen pro Wohneinheit nur Personen aus höchstens zwei Haushalten beherbergt werden. Neue Ausnahme: Bei Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe können auch Personen aus mehr als zwei Haushalten zusammen untergebracht werden.”

Quelle: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/